Leistung

Unfallgutachten – Ihr gutes Recht nach einem Unfall.

Ein Unfall ist ärgerlich genug – wir kümmern uns um den Rest. Mit einem unabhängigen, präzise ausgearbeiteten Schadengutachten schaffen wir die Grundlage für Ihre vollständige Entschädigung.

Gründliche Begutachtung eines Unfallfahrzeugs auf der Hebebühne

Warum ein eigenes Gutachten?

Die gegnerische Versicherung schickt im Zweifel ihren eigenen Prüfer. Der arbeitet nicht für Sie. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass der Schaden vollständig erfasst wird – auch das, was man erst auf den zweiten Blick sieht.

Wir arbeiten ausschließlich im Interesse unserer Auftraggeber, frei von Versicherungsbindungen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten.

  • Vollständige Erfassung sichtbarer und verdeckter Schäden
  • Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung
  • Reparaturdauer und Nutzungsausfall
  • Fachliche Stellungnahme bei Kürzungen
Ablauf

Von der Meldung bis zur Auszahlung.

  1. 01

    Beauftragung

    Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfassen wir die wichtigsten Schadens- und Fahrzeugdaten und vereinbaren zeitnah einen Besichtigungstermin. Die Beauftragung erfolgt unkompliziert und ist für Sie als Geschädigten 100 % kostenfrei.

  2. 02

    Begutachtung

    Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort, dokumentieren alle Schäden und sichern die Beweise. Dabei erfassen wir den Schadenumfang als Grundlage für ein präzises Gutachten.

  3. 03

    Gutachtenerstellung

    Wir erstellen ein unabhängiges, prüffähiges Schadengutachten mit allen relevanten Werten und Reparaturkosten – als Grundlage für die vollständige Regulierung durch die Versicherung.

  4. 04

    Regulierung

    Wir übermitteln das Gutachten an die Versicherung und begleiten die Schadenabwicklung bis zur vollständigen Auszahlung. Bei Rückfragen oder Kürzungen nehmen wir fachlich Stellung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Unfallgutachten.

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die vollständigen Gutachterkosten. Für Sie entstehen keine Kosten und kein Risiko. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls wählen Sie Ihren Sachverständigen frei. Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfer der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Was muss ich zum Termin bereithalten?
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und – falls vorhanden – Unfallbericht oder Daten der gegnerischen Versicherung.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Ja. Sie haben das Recht auf fiktive Abrechnung. Das bedeutet: Sie können sich den ermittelten Betrag auszahlen lassen – unabhängig davon, ob Sie reparieren.
Was passiert, wenn die Versicherung weniger zahlen will?
In solchen Fällen kann ein spezialisierter Anwalt Ihre Ansprüche durchsetzen. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt auch diese Kosten die gegnerische Versicherung.

Termin innerhalb 24 Stunden.

Schicken Sie uns kurz, was passiert ist – den Rest übernehmen wir.

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